OBJEKTBESCHREIBUNG

Straßenseitige Bebauung mit 3 - geschossiger Wohnbebauung + Satteldach nach B-Plan. Die dort befindliche Altbebauung ist mieterfrei. Baugenehmigung bis März 07 vorhanden, evtl. Verlängerung möglich. Im Innenhofbereich des Grundstückes befindet sich eine ebenerdige Lofteinheit mit ineinander gehenden Arbeitsbereichen, offener Empfang, 3 zusätzliche Büroräume, über 3.00 m hohe Räume. Sehr modernes Ambiente aus Glas, Stahl und Putzflächen. Derzeit vermietet an eine Eventfirma bis 2009 im Innenhofbereich.

Im 1. Obergeschoss des Innenhofbereiches befindet sich eine zweite Gewerbe - Lofteinheit von qm 133 + 50 qm Terrasse mit 2 Schlafräumen, einem großen Wohnraum mit offener Küche.  Diese ist derzeit gut vermietet.

Beide Gewerbeeinheiten können im Bestand belassen werden und trotzdem kann eine Neubebauung im Straßenbereich entstehen.

Im EG befinden sich Eingangsbereich und Tiefgaragenzufahrt.

OBJEKTLAGE

Köln-Bayenthal ist ein innenstadtnaher Wohnort mit allen, in fußläufiger Entfernung erreichbaren, Anbindungen an den ÖPNV, Schulen, Kiga etc. Aufstrebende kleine "Künstler" Gegend mit hohem Freizeitwert. Zahlreiche Grünanlagen und die Nähe zum Rhein bieten ein erholtes und  ruhiges Wohnen an. Die Cäsarstraße ist ein ruhige Anwohnerstraße, mit kleinen interessanten Läden, Galerien etc. in der Umgebung, sehr gute Wohnlage

SONSTIGES

Alle Angaben in diesem Angebot stammen vom Verkäufer/Vermieter und sind nach bestem Wissen erstellt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass alle Angaben richtig sind, oder das Objekt im Moment des Zugangs noch verfügbar ist. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten, so dass keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird. Diese Angebot ist streng vertraulich an SIe persönlich gerichtet. Jegliche Weitergabe oder nur die Weitergabe von Einzelheiten hieraus sind untersagt und bedürfen meiner schriftlichen Einwilligung. Verstöße hiergegen können eine Schadenpflicht auslösen. Durch Nutzung dieses Angebots kommt ein Maklervertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn wenn Sie sich mit mir oder dem Eigentümer bzw. Vermieter direkt in Verbindung setzten. Der Anspruch auf das benannte Honorar entsteht erst bei Abschluss des Vertrages. Ein Anspruch entsteht auch dann, wenn ich selbst als Makler am Vertragsschluss nicht mitgewirkt habe.  Diese Exposé ist eine reine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag bzw. der Mietvertrag. Sie erklären hiermit ausdrücklich ihre Zustimmung auf meine Tätigkeit für Ihren Vertragspartner.   

Eine Besichtigung ist jederzeit nach Vereinbarung möglich.