Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter http://www.immobilienkontor-kuesters.de/ einzusehen und auszudrucken.
§ 1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 Provision
Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch das ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters vermittelten Vertrages eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestgebühr 3,48 Monatsmieten inkl. MwSt. Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 5,95% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-
Mietsumme 5,95% inkl. MwSt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
§ 3 Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt wurde. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§ 4 Angebot
Alle unterbreiteten Angebote des ImmboilienKontors - Renate Küsters sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr oder Haftung übernommen (s.a.Haftungsausschluss/Impressum). Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Dies ist ihm aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§ 5 Vertraulichkeit
Die übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch ImmobilienKontor - Renate Küsters gestattet. Wir verpflichten uns, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben. Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen hierzu werden selbstverständlich eingehalten.
§ 6 Schadensersatz
Vertößt der Kunde gegen das Weitergabeverbot und Vertraulichkeitsgebot der in § 5 genannten Daten und Information und kommt es infolge dessen zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten und dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde gegenüber ImmobilienKontor - Renate Küsters auf Schadensersatz in Höhe der Provision.
§ 7 Gleichwertigkeit
Die vereinbarte Provision fällt auch dann, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§ 8 Kauf nach Vertragsabschluss
Erfolgt ein Vertragsabschluß zwischen dem Verkäufer und einem von uns nachgewiesenen und vermittelten Erwerber bei einer Einzel- Wohnimmobilie innerhalb einer Frist von 6 Monaten oder einer Gewerbeimmobile innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Vertragsablauf, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
§ 9 Kauf nach Miete
Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision.
§ 10 Erlöschen / Rücktritt
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommenen Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 11 Haftung
ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ImmobilienKontor - Renate Küsters -ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Kenntnis des Objekts
Ist dem Kunden des ImmobilienKontors Küsters - Renate Küsters das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, d.h ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch 5 Tage nach Kenntnis, gegenüber des ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
§ 13 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 14 Schadenersatz
Der Kunde verpflichtet sich, ImmobilienKontor - Renate Küsters umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Maklers ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen.
§ 15 Alleinauftrag
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
§ 16 Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Makler rechtzeitig über den Beurkundungstermin zu informieren.
§ 17 Mehrwertsteuersatz
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision.
§18 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§ 19 Gerichtsstand
ImmobilienKontor Küsters - Renate Küsters sind darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz in Köln ist.
Schnellkontakt
Dipl.-ing. Renate Küsters
Tel.0221 80108704Mobil0171 3001627
Emailinfo@immobilienkontor-kuesters.deinfo@i6VdmmobilYkEkDienkon9Ttor-kuGClestersRH.deLc1













